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ÖFFNUNGSSCHRITTE AB 19. MAI

11. Mai 2021

SPORTCOMEBACK MIT ZUTRITTSTESTS

Bundesregierung hat am Montagnachmittag die "Eckpfeiler" für 's Aufsperren in der kommenden Wochen vorgestellt. Tests und Maskenpflicht auch im Sportbereich.

Getestet, geimpft, genesen - auf diese drei "G" setzt die Bundesregierung bei den Öffnungsschritten am 19. Mai. Bis spätestens Anfang Juli kündigt Bundeskanzler Sebastian Kurz weitere Schritte an. "Die Sicherheitsvorkehrungen sind hoch, das ist uns bewusst. Das bereitet niemandem Freude", so Kurz. "Aber wir brauchen sie vorerst noch." Mit dem weiteren Impffortschritt werde man die Hürden abbauen können.

"Vom Fußballmatch bis zur Blasmusik wird im Vereinswesen viel möglich sein."    Bundeskanzler Sebastian Kurz

"Ausschließlich gute Nachrichten" seien zu überbringen, sagt Kanzler urz. Und verweist auf einen Sonntag mit unter 1.000 Neuinfektionen (erstmals seit Oktober) sowie die soliden Impfraten. "All das ist eine gute Basis für die Öffnungen, die in ganz Österreich und in allen Branchen stattfinden werden."

WAS IM SPORT GILT

Sportminister Werner Kogler mahnt zwar zur Vorsicht: "Freude heißt nicht Leichtsinn. Aber das Leben in Österreich wird in wenigen Tagen wieder bunter werden." Er bedankte sich bei den Sportvereinen und Verbänden für die Mitarbeit.

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist weiterhin Abstand einzuhalten - ein Platz zwischen "haushaltsfremden Personen". Nur 50 Prozent der Kapazität im Stadion dürfen ausgenützt werden. Als Obergrenze outdoor gilt eine Maximalgrenze von 3.000 Besuchern. Bei mehr als 50 Zuschauern müssen die Vereine um eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft ansuchen, unter dieser Grenze ist eine Anzeige der BH vorgeschrieben.

Die Sperrstunde (22 Uhr) - wie auch die Registrierungspflicht -  betrifft auch Sportstätten. Für die Sportanlagen muss ein Covid19-Präventionskonzept erarbeitet werden.

"Beim Ausüben des Sports muss keine FFP2-Maske getragen werden", fühlte sich Kogler bemüßigt festzuhalten. Vor bzw. nach dem Match gelten auch für die Aktiven Masken und Abstandsregeln. Er mahnte die Teilnehmer und die Veranstalter, "auf die Regeln nicht zu vergessen und in den Schlendrian zu verfallen."

PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigen-Schnelltests (z.B. aus der Teststraße) 48 Stunden sowie Selbsttests mit digitaler Auflösung 24 Stunden. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach auch sogenannte "Point of Sale"-Tests an, die direkt an der Veranstaltungsstätte abgenommen werden und nur für den jeweiligen Besuch zählen. Was wohl nur bei Großevents angeboten werden kann...

Vereinsfeste, die ja typischerweise ohne zugewiesene Sitzplätze stattfinden, werden - so Kanzler Kurz - vor Juli nicht möglich sein. Bei optimaler Entwicklung des Infektionsgeschehens könne schon früher gelockert werden. "Worum geht's? Es geht um maximale Freiheit. Wir alle wollen wieder normal leben", sagt der Bundeskanzler.

 

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